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   BGH, 25.06.1963 - 1 StR 183/63   

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BGH, 25.06.1963 - 1 StR 183/63 (https://dejure.org/1963,4939)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1963 - 1 StR 183/63 (https://dejure.org/1963,4939)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1963 - 1 StR 183/63 (https://dejure.org/1963,4939)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Zueignung - Wegnahme eines Fahrzeugs zur kurzen Nutzung - Preisgabe einer Sache

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.06.1959 - 1 StR 265/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1963 - 1 StR 183/63
    Der Begriff der Zueignung im Sinne der §§ 242, 246 StGB setzt nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 61, 228, 232 f; 64, 259; 67, 334, 335; DJ 1938, 1529) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 4, 236, 238; 5, 205, 206; GA 1954, 60; Urteil vom 16. Juni 1959 - 1 StR 265/59 -) nicht nur den Willen des Täters voraus, eine Sache oder den in ihr verkörperten Sachwert dem Vermögen des Berechtigten dauernd zu entziehen, sondern auch den Willen, die Sache oder ihren Sachwert dem eigenen Vermögen zuzuführen, also ihren wirtschaftlichen Wert irgendwie für sich auszunutzen.

    Voraussetzung einer Unterschlagung wäre, daß der Angeklagte schon vor der Preisgabe des in seinem Gewahrsam befindlichen Fahrzeugs den Entschluß gefaßt und betätigt hätte, es dem Vermögen des Berechtigten dauernd zu entziehen und für sich zu nutzen (vgl. BGH NJW 1959, 948 Nr. 20; Urteil vom 16. Juni 1959 - 1 StR 265/59 -).

  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 25.06.1963 - 1 StR 183/63
    Der Begriff der Zueignung im Sinne der §§ 242, 246 StGB setzt nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 61, 228, 232 f; 64, 259; 67, 334, 335; DJ 1938, 1529) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 4, 236, 238; 5, 205, 206; GA 1954, 60; Urteil vom 16. Juni 1959 - 1 StR 265/59 -) nicht nur den Willen des Täters voraus, eine Sache oder den in ihr verkörperten Sachwert dem Vermögen des Berechtigten dauernd zu entziehen, sondern auch den Willen, die Sache oder ihren Sachwert dem eigenen Vermögen zuzuführen, also ihren wirtschaftlichen Wert irgendwie für sich auszunutzen.
  • BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1963 - 1 StR 183/63
    Der Begriff der Zueignung im Sinne der §§ 242, 246 StGB setzt nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 61, 228, 232 f; 64, 259; 67, 334, 335; DJ 1938, 1529) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 4, 236, 238; 5, 205, 206; GA 1954, 60; Urteil vom 16. Juni 1959 - 1 StR 265/59 -) nicht nur den Willen des Täters voraus, eine Sache oder den in ihr verkörperten Sachwert dem Vermögen des Berechtigten dauernd zu entziehen, sondern auch den Willen, die Sache oder ihren Sachwert dem eigenen Vermögen zuzuführen, also ihren wirtschaftlichen Wert irgendwie für sich auszunutzen.
  • BGH, 11.03.1959 - 2 StR 29/59

    Spazierfahrt im gestohlenen Wagen - Abgrenzung § 246 StGB - § 248b StGB,

    Auszug aus BGH, 25.06.1963 - 1 StR 183/63
    Voraussetzung einer Unterschlagung wäre, daß der Angeklagte schon vor der Preisgabe des in seinem Gewahrsam befindlichen Fahrzeugs den Entschluß gefaßt und betätigt hätte, es dem Vermögen des Berechtigten dauernd zu entziehen und für sich zu nutzen (vgl. BGH NJW 1959, 948 Nr. 20; Urteil vom 16. Juni 1959 - 1 StR 265/59 -).
  • RG, 07.03.1927 - III 976/26

    1. Setzt Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. eine Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus BGH, 25.06.1963 - 1 StR 183/63
    Der Begriff der Zueignung im Sinne der §§ 242, 246 StGB setzt nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 61, 228, 232 f; 64, 259; 67, 334, 335; DJ 1938, 1529) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 4, 236, 238; 5, 205, 206; GA 1954, 60; Urteil vom 16. Juni 1959 - 1 StR 265/59 -) nicht nur den Willen des Täters voraus, eine Sache oder den in ihr verkörperten Sachwert dem Vermögen des Berechtigten dauernd zu entziehen, sondern auch den Willen, die Sache oder ihren Sachwert dem eigenen Vermögen zuzuführen, also ihren wirtschaftlichen Wert irgendwie für sich auszunutzen.
  • RG, 30.06.1930 - III 367/30

    Unter welchen Umständen kann die widerrechtliche Benutzung eines fremden

    Auszug aus BGH, 25.06.1963 - 1 StR 183/63
    Der Begriff der Zueignung im Sinne der §§ 242, 246 StGB setzt nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 61, 228, 232 f; 64, 259; 67, 334, 335; DJ 1938, 1529) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 4, 236, 238; 5, 205, 206; GA 1954, 60; Urteil vom 16. Juni 1959 - 1 StR 265/59 -) nicht nur den Willen des Täters voraus, eine Sache oder den in ihr verkörperten Sachwert dem Vermögen des Berechtigten dauernd zu entziehen, sondern auch den Willen, die Sache oder ihren Sachwert dem eigenen Vermögen zuzuführen, also ihren wirtschaftlichen Wert irgendwie für sich auszunutzen.
  • RG, 10.11.1933 - 4 D 156/33

    Kann eine Amtsunterschlagung darin gefunden werden, daß ein

    Auszug aus BGH, 25.06.1963 - 1 StR 183/63
    Der Begriff der Zueignung im Sinne der §§ 242, 246 StGB setzt nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 61, 228, 232 f; 64, 259; 67, 334, 335; DJ 1938, 1529) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 4, 236, 238; 5, 205, 206; GA 1954, 60; Urteil vom 16. Juni 1959 - 1 StR 265/59 -) nicht nur den Willen des Täters voraus, eine Sache oder den in ihr verkörperten Sachwert dem Vermögen des Berechtigten dauernd zu entziehen, sondern auch den Willen, die Sache oder ihren Sachwert dem eigenen Vermögen zuzuführen, also ihren wirtschaftlichen Wert irgendwie für sich auszunutzen.
  • BGH, 07.07.1959 - 5 StR 186/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1963 - 1 StR 183/63
    Daß das Landgericht unter diesen Umständen eine Zueignungsabsicht bei der Wegnahme des Fahrzeugs nicht angenommen hat, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 7. Juli 1959 - 5 StR 186/59 -).
  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 743/76

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit - Unbewusstes Handeln bei stark erhöhtem

    In der bloßen Preisgabe einer Sache kann eine Zueignung nicht gefunden werden (BGH NJW 1970, 1753 Nr. 19; Urteile vom 16. Juni 1959 - 1 StR 265/59 - und vom 25. Juni 1963 - 1 StR 183/63).
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